Energiewende gestalten, aber mit den Menschen
Stellungnahme der BI WEA Unterer Fuldagrund zur Energiewende
Die BI WEA Unterer Fuldagrund bemängelt die mangelhafte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Umsetzung der Energiewende.
Dem griechischen Geschichtsschreiber Herodot wird der Satz zugeschrieben: „Was du auch tust, tue es gut und bedenke das Ende!“ Ein Grundsatz, den man heutzutage beim Agieren vieler Politikerinnen und Politiker nur schwerlich erkennt beziehungsweise allzu oft vermisst.
Gerade in Zeiten großer Krisen und allgemeiner Verunsicherungen ist es unerlässlich, dass sich die Politelite ihrer Führungsaufgabe bewusst wird und diese verantwortungsvoll wahrnimmt. Ideologisch gefärbte Träumereien sind ebenso fehl am Platze wie hektischer Aktivismus! Doch beides scheint seit Beginn der selbsternannten „Fortschrittsregierung“ Merkmal der bundesdeutschen Politik zu sein!
Trotz des schrecklichen Krieges in der Ukraine, mit den unmittelbaren Folgen für unser Land, die EU und die gesamte Welt, mit der Konsequenz einer sich offensichtlich gewaltsam verändernden Weltordnung, hat der Klimaschutz absolute Priorität auf der bundesrepublikanischen „To-do-Liste“. Und dies, weil die viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt mit zwei Prozent Anteil am globalen CO2-Ausstoß natürlich das Weltklima retten wird – wenn nicht, dann ist Deutschland zumindest ein Vorbild für die EU und die „übrige Welt“!
Um dieses Ziel möglichst (schnell) zu erreichen, wurden im letzten Jahr umfangreiche „Gesetzespakete“ geschnürt und beschleunigt auf den Exekutivweg gebracht. „Osterpaket“, „Sommerpaket“ usw.. Jedes Paket mit seinen vielen Einzelgesetzen, soll den „Fortschritt“ möglich machen und beschleunigen.
Dass bei allem die Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger merklich eingeschränkt werden oder gar gänzlich auf der Strecke bleiben, dient natürlich der Sache und scheint die Gesetzgeber nicht im geringsten zu stören.
Im vergangenen Juli wurde gesetzlich verankert, dass die erneuerbaren Energien im „besonderen öffentlichen Interesse“ liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit haben sie bei Abwägungsentscheidungen (künftig) Vorrang vor allen anderen Interessen (beispielsweise Menschen- und Naturschutz). Die Novellierung des EEG (Erneuerbare- Energien-Gesetz) im Januar dieses Jahres hat unter anderem zum Inhalt, dass bis 2030 mindestens 80 Prozent des deutschen Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen müssen.
Daher soll der Ausbau der Erneuerbaren, insbesondere der Windkraft auf dem Land, massiv gesteigert werden. Ziel ist es, zwei Prozent der bundesdeutschen Fläche für Windkraft festzusetzen, mit einer installierten Kapazität von rund 115 Gigawatt (GW), derzeit sind es 58 GW, verteilt auf rund 28 500 Windräder. Unterm Strich bedeutet dies den täglichen Zubau von vier bis fünf Windrädern (Bundeskanzler Olaf Scholz), um das hehre Ziel 2030 zu erreichen. Da kann man getrost die letzten drei Kernkraftwerke zum Monatsende April auch noch abschalten – zur Not helfen Kohle- oder teuer zu betreibende Gaskraftwerke (LNG)!
Schließlich gibt es, zu Lasten des Steuerzahlers, auch noch die sogenannte Strompreisbremse („Sondervermögen“) – oder den Atomstrom aus Frankreich. Diese Argumentation verstehe wer will. Mit Logik oder gar der amtseidlichen Verpflichtung: „... (die Kraft) ... dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden …“ hat dies nichts tun! Was hat dies alles mit dem Schlitzerland zu tun? Obwohl seit 2018 am Verwaltungsgerichtshof in Kassel anhängig, warten die Schlitzer Bürgerinnen und Bürger, vertreten durch den Magistrat und unterstützt durch die BI-Unterer- Fuldagrund, noch immer auf das Urteil in Sachen „Windpark Rimbach“.
Gegenstand der Klage ist das Windkraft- Vorranggebiet 5410, für das zurzeit ein beschränktes (für Bürger ausgeschlossenes) behördeninternes Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium in Gießen beantragt wurde. Man braucht keine hellseherischen Fähigkeiten zu besitzen, um das Ergebnis vorherzusagen! Aufgrund der bundespolitischen Vorgaben wird ein „Genehmigungsverfahren light“ durchgeführt, zumal bei einer Behörde, die dank tätiger Mithilfe der Regionalen Planungsversammlung und dem vorauseilendem Gehorsam – oder mangelnder Sensibilität– der vier Vertreter des Vogelsbergkreises die Schlitzerländer im Regionalplanverfahren getäuscht hat.
Zur Erinnerung: Lange vor Feststellung des Raumordnungsplans hatte die Stadt Schlitz in enger Absprache mit dem Regierungspräsidium rund vier Prozent der städtischen Fläche für die Windkraft ausgewiesen und damit die hessische und gleichlautende heutige Bundesvorschrift (EEG) um 100 Prozent übertroffen. Fakt ist allerdings, dass sich politisch einflussreiche Gegenden (Rhein- Main-Gebiet, Vordertaunus etc.) zu Lasten ländlicher Regionen in Sachen Windkraft einen schlanken Fuß machen. Daran hat man bislang keinen Anstoß genommen. Hier ist zuvorderst der Vogelsbergkreis zu nennen, der im Gegensatz zur Rhön, solidarisch für die windkraftkritischen Regionen eingesprungen ist und heute mit Abstand der größte Erzeuger von Windenergie in Hessen ist.
Auch im Schlitzerland ist man sich der Herausforderungen des Klimawandels bewusst und gewillt, seinen Teil zur C02-Verringerung und zur Energieautarkie beizutragen! So ist die BI nicht per se gegen Windräder – wohl aber gegen Behördenwillkür! Es kann nicht sein, dass Windräder dort gebaut werden, wo diese nachhaltig Menschen und Natur schädigen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Dritte Gewalt auch zu dieser Erkenntnis gelangt, damit das Vertrauen der Schlitzer Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie nicht vollends enttäuscht wird!
BI WEA Unterer Fuldagrund
