Die Zeit drängt – es ist 5 vor 12

Schlitz muss aus dem Mediationsverfahren Vorranggebiet 5410 aussteigen

Der Vorstand der „BI WEA Unterer Fuldagrund“ beschäftigte sich in seiner letzten Sitzung intensiv mit dem Mediationsverfahren in Sachen Windkraftvorranggebiet 5410 (VRG 5410) auf dem Lochberg.

Besagtes Vermittlungsverfahren wurde, ein Jahr nach Einreichung des Normenkontrollantrags beim VGH Kassel, im November 2019 eröffnet (Pressemitteilung SB vom 05.Okt.’21 ). In diesem, vom VGH angeregten, außergerichtlichen Verfahren versucht die Stadt Schlitz, zusammen mit anderen Kommunen des Regierungsbezirks Gießen, Festsetzungen von Windkraftflächen zu modifizieren beziehungsweise diese vollständig aufzuheben.

Letzteres gilt für das VRG 5410 auf dem Lochberg. Ein Gebiet, das durch seine äußerst exponierte Lage, seine Größe und seine Unvereinbarkeit mit dem städtischen „Flächennutzungsplan Windkraftgebiete“ höchst umstritten ist und nicht nur bei den Mitgliedern der BI auf strikte Ablehnung stößt! Dieser Auffassung sind auch die städtischen Vertreter von CDU und SPD, wie die beiden Fraktionsvorsitzenden Kevin Alles und Zeynel Can im Rahmen ihrer Grußworte anlässlich der letzten BI-Versammlung bestätigten.

Nur, damit ist es nicht getan! Alle Schlitzer Politiker und Politikerinnen, nicht nur die von CDU und SPD, sollten endlich handeln! Der Ausstieg aus dem Mediationsverfahren und die sofortige Wiedereröffnung des Klageverfahrens sind das Gebot der Stunde! Warum? Wie bereits in obiger Pressemitteilung dargelegt, kann, ungeachtet eines laufenden Gerichtsverfahrens, die Genehmigung der Windkraftanlagen beantragt und im Rahmen eines „Vereinfachten Verfahrens“ erteilt werden.

Dies ist möglich, da §19 Bundesemmissionsschutzgesetz für den Bau von 2 Windrädern keine Bürgerbeteiligung vorschreibt. Es handelt sich somit um ein beschleunigtes, rein behördeninternes Verfahren, das, bei Vorliegen aller Antragsunterlagen, in 3- spätestens aber in 6-8 Monaten abgeschlossen sein wird (“Merkblatt Windkraftgenehmigung - Regierungspräsidium Gießen). Unter Berücksichtigung der aktuellen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene (u. a. Beschleunigung von Genehmigungsverfahren) steht zu befürchten, dass dieses Zeitfenster weiter verkleinert wird.

Nachdem bereits 3 Jahre ergebnislos vergeudet wurden, ist es nunmehr allerhöchste Zeit, wieder den Normenkontrollantrag aufleben zu lassen. Dies gilt nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung der allgemein bekannten Überlastung der Verwaltungsgerichte. Deshalb unsere Forderung: Sofortiger Ausstieg aus dem Mediationsverfahren und sofortiger Wiedereintritt in das Klageverfahren!

BI WEA Unterer Fuldagrund