Anmerkungen zur Schlitzer VGH-Klage in Sachen Windkraft

Wünsche und Forderungen der BI WEA Unterer Fuldagrund

Im Vorstand, aber auch bei den Mitgliedern der „BI WEA Unterer Fuldagrund“ verfestigt sich zusehends die Auffassung, dass der Magistrat die beim VGH Kassel anhängige Klage in Sachen Windkraft nur halbherzig bis gar nicht verfolgt!

Während anlässlich der ersten Sternwanderung am 2. Oktober 2021 zum geplanten „Windpark Rimbach auf dem Lochberg“ (Vorranggebiet 5410) die Vertreter der beiden großen Parteien im Schlitzer Parlament noch vollmundig ihre Solidarität und Unterstützung mit den Windparkgegnern erklärten, lassen zielführende Parlaments- und Magistratsinitiativen bis heute auf sich warten.
Dies ist umso bedauerlicher, da bereits vor rd. 4 Jahren (2018) die Klage beim VGH eingereicht wurde!
Da die Stadt, dem Vernehmen nach, im Verbund mit anderen Kommunen der Planungsregion Mittelhessen, gegen Festsetzungen des „Teilregionalplans Energie“ klagt, umfassende Informationen blieb man bis dato den Bürgerinnen und Bürgern schuldig, vertraute die Stadtverwaltung offensichtlich auf die Prozessökonomie des Gerichts bzw. auf die Verfahrensaktivitäten der mitstreitenden Kommunen.
Dieses politische Desinteresse fand seinen Niederschlag im Verfolg eines im November 2019 eröffneten Mediationsverfahren.
Seither gab es seitens des Magistrats, unter dem Verweis auf die strikte Vertraulichkeit des Verfahrens, keinerlei Informationen zum Sachstand.
Trotz Verpflichtung einer Anwaltskanzlei, u. a. zur Unterstützung des Schlitzer (Mediations-) Vertreters, muss angezweifelt werden, dass der Magistrat engagiert an dem Verfahren teilnahm.
Eine Vermutung, die durch das Verhandlungsergebnis: „keine Einigung“, leider bestätigt wird!
Vermutlich würde noch heute ergebnislos „verhandelt“ werden, hätte nicht die BI mit Pressenotiz unter dem Titel: „Die Zeit drängt – es ist 5 vor 12“ (SB 23.10.21), die Beendigung des Mediationsverfahrens gefordert.
Woraufhin der Magistrat endlich aus dem Verfahren ausstieg. Zwei Jahre waren dadurch vergeudet – mit einem Ergebnis, das man, bei engagierter Verfahrensbeteiligung, eigentlich hätte früher absehen können!
Mittlerweile ist es, infolge der jüngsten globalen Konflikte, des Ukrainekriegs und seiner Weiterungen und der aktuellen wirtschafts- und klimapolitischen Vorgaben der Bundesregierung (u. a. „Osterpaket“) „2 vor 12“, wenn nicht schon später!
Dies scheint auch der neue Schlitzer Bürgermeister Heiko Simon zu erkennen, da er sich dem Vernehmen nach der Sache annehmen will.
Die BI WEA Unterer Fuldagrund begrüßt diesen Schritt und ist der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger einen legitimen Anspruch haben, über den Stand des Klageverfahrens informiert zu werden.
Da, parallel zum laufenden Klageverfahren, jederzeit ein Antrag auf Genehmigung des Windparks gestellt und genehmigt werden kann, sollten die Möglichkeiten einer Prozessbeschleunigung geprüft und ggfs. beantragt werden.
Sollte der VGH Kassel auf andere, noch laufende Mediationsverfahren verweisen, so ist nach Auffassung der BI auf die Singularität „unserer Klage“ hinzuweisen.
Schließlich hat der RP den Schlitzer Windkraft-FNP „Berngerod“ seinerzeit vollinhaltlich genehmigt um ihn 3 Jahre danach durch das zusätzliche Vorranggebiet 5410 zu konterkarieren.
Ein Verwaltungsakt, der nach Ansicht der BI nicht nur das Vertrauen, sondern auch die gesetzlich verankerte Planungshoheit der Kommune gröblich missachtet!

BI WEA Unterer Fuldagrund