Eine gerechte Verteilung sieht anders aus
Vogelsbergkreis und Schlitzerland sind gegenüber ihren hessischen Nachbarn klar benachteiligt
Erneuerbare Energien sind in der Bundesrepublik Deutschland in weiten Teilen der Bevölkerung akzeptiert und erwünscht. Das belegen regelmäßig durchgeführte Meinungsumfragen. (1)
Dies ist, trotz mancher Aussage, die uns in den sozialen Medien entgegnet wird, auch die Meinung der Bürgerinitiative WEA Unterer Fuldagrund. Wir möchten, dass unsere Kinder auch in Zukunft in einer gesunden und lebenswerten Landschaft leben können. Der Begriff Lebenswert beinhaltet aus unserer Sicht auch den Bereich Lebensqualität. Diese Lebensqualität muss auch weiterhin im Schlitzerland möglich sein. Keine weiteren visuellen, akustischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollen unseren Lebensraum belasten. Ist es gerecht, dass einfach die Abstände der WEA zu den Wohnflächen auf 1 000 Meter reduziert wurden?
Und das trotz immer lauter werdender Stimmen aus dem Bereich der Ärzteschaft, der Infraschall ein zunehmendes Problem im Betrieb der WEA (Windenergieanlage) wird. Bei Einzelwohngebäuden oder Splittersiedlungen darf dieser Wert sogar noch unterschritten werden. (2,3,4) Die 1 000 Meter-Grenze ist vielleicht noch bei den Bauhöhen der ersten WEA, die in Hessen errichtet wurden, in einem erträglichen Rahmen. Bis 2009 betrug die durchschnittliche Gesamthöhe der WEA ca. 100 Meter. Dies hat sich ab 2010 auf durchschnittlich 190 Meter erhöht. Höhere und leistungsstärkere Anlagen bedingen aus unserer Sicht aber einen größeren Mindestabstand zu den nächsten gelegenen Wohngebäuden. (5)
Im Nachbarbundesland Bayern gilt die Regelung Höhe WEA x 10 = Abstand zu den Wohnflächen. (8) Warum nicht in Hessen? Ist es gerecht, dass weitere Vorranggebiete bestehen bleiben? Obwohl bereits eine Übererfüllung der Ausweisung von Windvorranggebieten für WEA von ca. 4% des Gemeindegebietes statt der vorgegeben Richtgröße von 2% besteht. Die Ausweisung des Windvorranggebietes 5410 (Lochberg) sollte aus dem Regionalen Raumordnungsplan gestrichen werden. Dies wurde trotz vorheriger Absprache durch die 31 Teilnehmer der Regionalversammlung Mittelhessen - bestehend aus Abgesandten von Kreistagen der Landkreise Gießen, Lahn-Dill, LimburgWeilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg (nur 3 Personen) sowie Abgesandten der Stadtverordnetenversammlungen Gießen, Marburg und Wetzlar - verweigert.
5410 blieb im Raumordnungsplan bestehen. Eine Entscheidung aufgrund vertretender Minderheiten, über die Köpfe hinweg der betroffenen Bürger des unteren Fuldagrundes. Ist es gerecht, dass auf ca. 7% der Landfläche Hessens (entspricht der Fläche des Landkreises VB) ca. 22% aller Windkraftanlagen in Hessen stehen? (5,6,7) Ist es gerecht, dass im Schlitzerland 12 WEA stehen und im gesamten Main-TaunusKreis kein einziges?
Weitere Beispiele wären der komplette Landkreis Gießen mit 16 WEA (5,6,7) Das Schlitzerland hat aus unserer Sicht seinen Anteil an Ausweisung und Errichtung von WEA erfüllt. Dies gilt insbesondere auch für die geplanten WEA im Gebiet Unter- und Ober-Wegfurth! Bürgerinitiative WEA Unterer Fuldagrund
BI WEA Unterer Fuldagrund
Quellen:
(1) Umfrage von Kantar Emnid im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energie, 1.021 Befragte. Stand 09/2018
(2) https://www.deutschlandfunkkultur.de/windkraft-in-der-kritik-klimaheilmittel-und-krankmacher.976.de.html?dram:article_id=416029
(3) https://www.welt.de/wirtschaft/article2- 30800405/WindkraftGesundheitsrisikosteigt-durch-denSchall.html
(4) https://www.aerztefuerimmissionsschutz.de/
(5) https://www.energieportal-mittelhessen.de/energiekarte.html (Stand 2020)
(6) Daten aus Wikipedia
(7) Statista.com
(8) https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/PlanungGenehmigung/FA_Wind_Abstandsempfehlungen_Laender.pdf
