Irreversible Fakten könnten geschaffen werden

Beantwortung „Offener Brief der BI WEA Unterer Fuldagrund“

Im Rahmen der Mitgliederversammlung der „BI WEA Unterer Fuldagrund“ am 2. Oktober 2021 auf dem Lochberg hat Stadtrat Heiko Simon, in Vertretung des 1. Stadtrates Willi Kreuzer, die Antworten des Magistrats der Stadt Schlitz auf den o. a. Brief der BI bekannt gegeben.

Da wir es für wichtig erachten, alle Bürger*innen und die politischen Parteien des Schlitzerlandes hierüber zu informieren, werden alle Fragen und Antworten, noch vor einer Analyse durch den Vorstand der BI, nachfolgend veröffentlicht. Es versteht sich von selbst, dass die erstmals in der Sache „Klage Vorranggebiet 5410“ erhaltenen ausführlicheren Informationen bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf sehr großes Interesse stießen und intensiv diskutiert wurden. Dabei wurde allgemein beklagt, dass das mittlerweile zwei Jahre laufende Mediationsverfahren (Vermittlungsverfahren) noch keinerlei konkrete Ergebnisse erbracht hat (Antworten zu 5., 9.u. 11.) und ein Ende zeitlich nicht absehbar ist. Demzufolge besteht die begründete Befürchtung, dass während des noch laufenden Verfahrens seitens des Investors und des Regierungspräsidiums irreversible Fakten geschaffen werden (Antwort zu 12.). Ungeachtet der noch ausstehenden Meinungsbildung im Vorstand der BI, sind alle Parteien des Stadtparlaments schon jetzt gefordert, die nachfolgenden Antworten sorgfältig auf ihre rechtlichen Weiterungen zu prüfen und ein eindeutiges politisches Votum zu Gunsten der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger des „Unteren Fuldagrundes“ abzugeben.

1.) Wann wurde die Klage gegen das VRG 5410 eingereicht? Der Normenkontrollantrag gegen den TRPEMH wurde am 21.11.2018 beim VGH Kassel eingereicht.

2.) Welcher Anwaltskanzlei vertritt die Stadt Schlitz? Die Stadt Schlitz wird vertreten durch die Anwaltskanzlei Karpenstein Longo Nübel Rechtsanwälte PartmbB, Wettenberg.

3.) Wieviel Termine fanden bei dem Verwaltungsgericht statt – mit welchem Ergebnis bzw. wie ist die grundsätzliche Einstellung allgemein und die Argumentation? Vor dem VGH fand bislang noch kein Termin für eine mündliche Verhandlung statt. Der Verhandlung wurde ein Mediationsverfahren vorgeschaltet und damit das Normenkontrollverfahren ruhend gestellt.

4.) Wer hat das Mediationsverfahren angeregt? Das Mediationsverfahren wurde durch den VGH angeregt und von den antragstellenden Kommunen beantragt.

5.) Seit wann läuft das Mediationsverfahren? Die Überleitung in das Mediationsverfahren erfolgte durch Beschluss des 4. Senats des VGH vom 06.11.2019.

6.) Welche Stellen sind an dem Verfahren beteiligt? An dem Mediationsverfahren sind beteiligt die Stadt Schlitz, sowie weitere Kläger (u.a. weitere Kommunen) u. das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und die Regionalversammlung Mittelhessen.

7.) Wer nimmt seitens der Stadt am MV teil und hat Vertretungs- bzw. Handlungsvollmacht? Seitens der Stadt Schlitz nimmt der Fachbereichsleiter Techn. Dienste, sowie die die Stadt vertretene Anwaltskanzlei am Mediationsverfahren teil. Verbindliche Erklärungen für die Stadt Schlitz können durch die städtischen Vertreter nicht abgegeben werden. Dies ist den städtischen. Gremien vorbehalten.

8.) Wie realistisch ist es, ein (Mediations-) Verfahrensergebnis zu erreichen, das dem Ziel der Stadt „Verhinderung der Windkraft-Anlagen“ entspricht? Ziel der Stadt ist es, dass das Land / die Regionalplanung die kommunale Flächennutzungsplanung zur Steuerung der Windenergie auf dem Stadtgebiet anerkennt. Ein Mediationsverfahren soll u. a. dazu dienen, dass die Parteien Gelegenheit haben, einander ihre Sicht der Dinge und Beweggründe vorzutragen und gegebenenfalls eine Lösung / einen Vergleich zu erarbeiten. Vor dem Hintergrund der juristischen Komplexität des Verfahrens, kann daher die Mediation das städtische Ziel fördern.

9.) Wäre die konsequente Weiterverfolgung der Normenkontrollklage – insbesondere unter dem zeitlichen Aspekt – nicht die bessere Lösung? Diese Frage lässt sich im laufenden Verfahren nicht seriös beantworten.

10.) Wie stehen die jeweiligen Fraktionen zum Windvorranggebiet auf dem Lochberg? (Statement der Fraktionen nicht vorhanden)

11.) Wann ist mit dem Ende oder einem Ergebnis des Mediationsverfahrens schätzungsweise zu rechnen? Das ist nicht absehbar.

12.) Könnte während einem eventuellem noch laufenden Verfahrens bereits eine Genehmigung für eine WEA erteilt werden oder sind alle Aktivitäten rund um die Fläche bis zum Ende des Verfahrens gesperrt? Das Normenkontrollverfahren hat keine aufschiebende Wirkung. Auch während des noch laufenden Verfahrens könnte bereits eine Genehmigung für die Errichtung von WEA nach BimSchG vom Regierungspräsidium als zuständige Immissionsschutzbehörde erteilt werden. Gegen diese Genehmigung hat die Stadt die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen und im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit auf die Einhaltung des Flächennutzungsplans hinzuweisen.

13.) Wurde mittlerweile schon ein Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung der WEA auf dem Lochberg beim RP gestellt? Soweit der Stadt Schlitz bekannt, wurde bislang noch kein Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung von WEA auf dem Lochberg beim RP gestellt. Die Stadt ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von der Genehmigungsbehörde anzuhören.

BI WEA Unterer Fuldagrund