Offener Brief der “BI WEA Unterer Fuldagrund“

An den Magistrat der Stadt Schlitz sowie die in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schlitz vertretenen Fraktionen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die „BI WEA Unterer Fuldagrund“ zählt nach ihrer Gründung im August diesen Jahres mittlerweile über 300 Mitglieder*innen. Anliegen der BI ist es, keine weiteren Windenergiestandorte auf dem Gebiet der Stadt Schlitz zu erschließen und aktuell die Bebauung des Windenergie-Vorranggebietes 5410, am Lochberg, in der Gemarkung Rimbach und Queck zu verhindern und dass diese Vorrangfläche ersatzlos gestrichen wird. In diesem Anliegen besteht Einigkeit mit dem Magistrat der Stadt Schlitz, der gegen das VG 5410 am Lochberg vor Jahren Klage erhoben hat. Zwischenzeitlich wurde das Klageverfahren jedoch zugunsten eines Mediationsverfahrens ausgesetzt.

Das Verfahren, dieser i.d.R. Außergerichtlichen Vermittlung, ist im Mediationsgesetz festgelegt und beinhaltet u. a. eine Verschwiegenheitspflicht (§ 4), für die es aber auch Ausnahmentatbestände gibt, beispielsweise wenn es sich um Tatsachen handelt, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Fakt ist, dass sich der Magistrat bei Nachfragen auf diese “Verschwiegenheitsklausel” beruft und der interessierten Öffentlichkeit bislang keine substanziellen Informationen zum Verfahren gegeben hat. Da auch die Stadtverordnetenversammlung bis dato keinerlei Anfragen in Sachen Mediation gemacht hat, und ihr die Thematik “Vorranggebiet 5410” auch in der letzten Stadtverordnetensitzung kein TOP wert war, drängt sich bei der BI die Vermutung auf, dass das Thema „Windenergie rechts der Fulda“, vorsichtig formuliert, von den Fraktionen sehr reserviert bis z. T. gleichgültig aufgenommen bzw. behandelt wird. Diese Haltung kann die “BI WEA Unterer Fuldagrund“ nicht akzeptieren!

Wir fordern die Stadtverordnetenversammlung daher auf, das Thema in ihrer nächsten Sitzung zu behandeln und ein eindeutiges Votum zu Gunsten der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger des „Unteren Fuldagrundes“ abzugeben. Daher möge die Stadtverordnetenversammlung in einer Resolution einen Beschluss fassen, in welchem das Regierungspräsidium Gießen aufgefordert wird, das Vorranggebiet 5410 ersatzlos zu streichen.

Ferner erwarten wir vom Magistrat Auskunft zu folgenden Fragen:
1) Wann wurde die Klage gegen das Vorranggebiet 5410 eingereicht?
2) Welche Anwaltskanzlei vertritt die Stadt?
3) Wieviel Termine fanden bei dem Verwaltungsgericht statt – mit welchem Ergebnis bzw. wie ist die grundsätzliche Einstellung allgemein und die Argumentation?
4) Wer hat das Mediationsverfahren angeregt?
5) Seit wann läuft das Mediationsverfahren?
6) Welche Stellen sind an dem Verfahren beteiligt?
7) Wer nimmt seitens der Stadt am MV teil und hat Vertretungs- bzw. Handlungsvollmacht?
8) Wie realistisch ist es, ein (Mediations-) Verfahrensergebnis zu erreichen, das dem Ziel der Stadt „Verhinderung der WK-Anlagen“ entspricht?
9) Wäre die konsequente Weiterverfolgung der Normenkontrollklage - insbesondere unter dem zeitlichen Aspekt – evtl. die bessere Lösung?
10) Wie stehen die jeweiligen Fraktionen zum Windvorranggebiet auf dem Lochberg?
11) Wann ist mit dem Ende oder einem Ergebnis des Mediationsverfahren schätzungsweise zu rechnen?
12) Könnte während eines evtl. noch laufenden Verfahrens bereits eine Genehmigung für eine WEA erteilt werden oder sind alle Aktivitäten rund um die Fläche bis zum Ende des Verfahrens gesperrt?
13) Wurde mittlerweile schon ein Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Errichtung der WEA auf dem Lochberg beim RP gestellt?

BI WEA Unterer Fuldagrund