Windräder im Berngerod bleiben die einzigen im Schlitzerland
Regionalplanung stiftet Verwirrung / Auch nicht auf Rimbacher Lochberg
Zwölf Windräder werden bei Rimbach im Berngerod gebaut. Diese sind vom Regierungspräsidium (RP) genehmigt. Das Gebiet ist auch im Flächennutzungsplan der Stadt Schlitz, Teilplan Wind, ausgewiesen. Der Teilplan ist ebenfalls vom RP genehmigt und somit rechtskräftig. Weitere Flächen sind im Schlitzerland für Windkraft nicht vorgesehen.
Dennoch kommt es immer wieder zu Nachfragen und Verwirrung. Auf den Internet-Seiten des RP ist eine Karte eingestellt, die weitere Vorrangflächen für Windkraft im Schlitzerland ausweist. „Dieser Plan sieht andere Standorte wie den Lochberg bei Rimbach, den Steinberg, den Eisenberg und den Sängersberg vor“, so Bürgermeister Hans-Jürgen Schäfer. „Der Plan befindet sich aber noch nicht einmal in der Aufstellungsphase und hat noch längst keine Rechtskraft wie unser Teilplan Wind des Flächennutzungsplanes“. Die zuständigen Stellen des RP sind noch dabei, die rund 3.500 Einwände gegen ihre Planung abzuarbeiten. Somit ist dieser Teilregionalplan Wind des RP als Arbeitspapier zu sehen, welches dauernden Änderungen unterliegt. Denn in diesem Zusammenhang wird der RP-Plan auch immer wieder durch neue Vogelschutz- oder Natura 2000 - Gutachten blockiert. Auch der Rückzieher des Bundesluftfahrtamtes gegen die Pläne der Gemeinde Wartenberg, am Steinberg mit der OVAG Windkraftanlagen zu bauen, bringt für das Schlitzerland keine Änderungen. Hier hat die OVAG ein standortbezogenes Gutachten erstellen lassen, das nicht als allgemeingültig anzusehen ist. Sollte der „Teilregionalplan Wind“ des Regierungspräsidiums irgendwann zur Rechtskraft gelangen und - was unwahrscheinlich ist - nicht beklagt werden, stünden sich im Schlitzerland zwei rechtskräftige Pläne gegenüber. „Hier hat unsere Planung Vorrang. Die Regionalplanung kann nicht verlangen, unseren Flächennutzungsplan „Wind“ an ihre Planungen anzupassen, da wir unseren Teil-Flächennutzungsplan vorher zur Rechtskraft gebracht haben“, ist sich Bürgermeister Schäfer sicher. Es wird somit auch zukünftig bei zwölf Windkraftanlagen im Schlitzerland bleiben.
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Die Stadt Schlitz erstellt zur Zeit mit dem Planungsbüro Fischer einen neuen Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan ist das zentrale Steuerungsinstrument für die nachhaltige Siedlungs- und Freiflächenentwicklung einer Gemeinde. Er stellt die Planungsziele für die nächsten Jahre in den wichtigsten Bereichen der Stadtentwicklung dar. Er ist wichtige Grundlage für die Bebauungspläne, die mit rechtsverbindlichen Festsetzungen die städtebauliche Entwicklung konkretisieren. Zu den Inhalten des Flächennutzungsplans gehören im Wesentlichen bestehende Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen, dazu Sondergebiete (wie Windkraft) und Bereiche, die künftig bebaut oder umgenutzt werden können. Gebiete, die nicht bebaut werden sollen, wie zum Beispiel Grün-, Wald- und Landwirtschaftsflächen werden ebenso dargestellt, wie die wichtigsten Verkehrswege und Infrastruktureinrichtungen. Das Sondergebiet „Windkraft“ wurde bereits in einem Teil-Flächennutzungsplan ausgewiesen und genehmigt. Die anderen Teile des neuen Flächennutzungsplanes werden nach Verabschiedung in der Stadtverordnetenversammlung im kommenden Jahr zur Genehmigung beim RP vorgelegt
